Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (aktuell U1 bis U9 sowie J1) können ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung sein. Gerade in den ersten Lebensjahren machen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte. Es ist wichtig, dass bei den „U“-Untersuchungen der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft werden. So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Seit dem 01.07.2019 sind für gesetzlich versicherte Kleinkinder vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat drei neue zahnärztliche Früherkennungen dazu gekommen und vorgesehen. Der Anspruch für Kinder vom 34. Lebensmonat bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr bleibt erhalten. Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen wurden hinsichtlich der zeitlichen Intervalle mit den ärztlichen Kinder-Vorsorgeuntersuchungen abgestimmt (vgl. gelbes Kinderuntersuchungsheft).

Gelbes Kinderuntersuchungsheft

Nach der 2016 in Kraft getretenen Kinder-Richtlinie verweisen Kinderärzte ihre kleinen Patienten im Alter vom 6. bis 64. Lebensmonat im Gelben Kinderuntersuchungsheft zum Zahnarzt. Im Einzelnen sind das folgende Verweise:

Untersuchung gemäß
U-Heft
Lebensmonat Verweis zum Zahnarzt
U5 06. – 07. Zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut
U6 10. – 12. Zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut
U7 21. – 24. Zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut
U7a 34. – 36. Zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung
U8 46. – 48. Zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung
U9 60. – 64. Zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung